Modul 3: Der externe Zollbeauftragte >>> folgt nach Modul 1 und 2

Joachim Köhler, Inhaber der Joachim Köhler zollconsult Zoll- und Außenwirtschaftsberatung, entwickelte die Figur des externen Zollbeauftragten in 2010 und brachte als erstes Beratungsunternehmen in 2011 dieses Leistungssegment in den europäischen Markt.

Die Frage, ob ein KMU einen internen Mitarbeiter oder einen externe Person zum Zollbeauftragten bestellen soll, muss stets individuell entschieden werden. Gerade für kleine und mittlere Hand­werks­betriebe, Handels- und Industrie­unternehmen kann ein externer Zollbeauftragter sinnvoll sein.

  • Wie groß ist der Bedarf, der Arbeitsvorrat?
  • Lohnt sich dafür die Suche nach einem neuen qualifizierten Mitarbeiter?
  • Wie weit kann sichergestellt werden, dass ein interner Beauftragter zumindest
    teilweise von seinen bisherigen Aufgaben entlastet wird?
  • Wer soll gegenüber dem Unternehmen für Fehler haften?

Diese und weitere Fragen sollten bei den Überlegungen eine Rolle spielen.

Argumente für einen externen Zollbeauftragten:

Voraussetzungen die ein AEO C, S und F sowie ein Bewilligungsinhaber von Zollverfahren erfüllen muss:

  1. Bislang angemessene Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften (Artikel 39 a UZK),
  2. Zufriedenstellendes System für die Verwaltung der betrieblichen Belege, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht (Artikel 39 b UZK),
  3. Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 c UZK),
  4. Praktische oder berufliche Befähigungen (Artikel 39 d UZK) sowie
  5. Geeignete Sicherheitsstandards (Artikel 39 e UZK)- nur von AEO S zu erfüllen).

Im Modul 1 und 2

  • Audit auf Konformität der Regeleinhaltung und der vorgenannten Voraussetzungen; Erkennen des Veränderungsbedarfs
  • Evaluierung, Validierung und Einführung regelkonformer Prozesse in Außenwirtschaft und Zoll
  • Begleitender Wissenstransfer, sowie Training der regelkonformen neuen Prozesse, an den bestehenden Personalkörper

danach Modul 3

  • Rolle des externen Zollbeauftragten
  • Regelmäßige Audits auf Konformität
  • aktuelles Wissen muss nicht selbst erarbeitet werden
  • Leistung steht kurzfristig zur Verfügung
  • Zusätzliche Fachkenntnisse/Erfahrungen können genutzt werden
  • Berufshaftpflichtversicherung des Diensteanbieters gegen Haftungsrisiken
  • Wichtig zu wissen: Die Gesamtverantwortung als Wirtschaftsbeteiligter ist nicht zum Diensteanbieter übertragbar !

Die Joachim Köhler zollconsult • Zoll- und Außenwirtschaftsberatung • übernimmt auch die Rolle eines externen Zollbeauftragten.

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen, dass wir erst nach Durchführung von Modul 1 und 2 (an ihre dann noch erforderlichen  Bedarfe angepasst) die Rolle eines externen Zollbeauftragten nach Modul 3 definieren und dass wir dabei keine Dauerschuldverhältnisse eingehen.